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**Die einzigartige Kinderkrippe ist im Jahr 2012 umgezogen. Sie hat sehr modern Räumlichkeiten und einen grosszügigen Garten, welcher zu vielfältigen Aktivitäten einlädt. Der See mit einem grossen Öffentlichen Spielplatz ist in 80 Metern durch eine Fussgängerzone zu erreichen. Auch der Wald ist fussgängerfreundlich innert wenigen Gehminuten erreichbar.
Es gibt subventionierte Plätze für in der Gemeinde Küsnacht wohnende Eltern.**
**Falls Sie einen subventionierten Platz der Gemeinde Küsnacht beanspruchen möchten, nehmen Sie bitte mit der Abteilung Gesellschaft der Gemeinde Küsnacht 044 913 13 32 Kontakt auf
Bei uns bezahlen Sie die Vollkosten von CHF 130.- pro Tag, alles inklusive...**
Unsere Tarife
InfoZeitenÜber 18 Mte TagessatzÜber 18 Mte MonatssatzUnter 18 Mte Tagessatz****Unter 18 Mte Monatssatz
**Ganztages betreuung
(1 Tag 100%)Ganztages betreuung130.-****542.-****140.-**583.-
**Halbtages betreuung mit Mittagessen
(1 Tag 70%)bis 13.30 Uhr oder ab 11.15 Uhr91.-****379.-****98.-**408.-
**Halbtages betreuung ohne Mittagessen
(1 Tag 50%)bis 11.15 Uhr oder ab 13.30 Uhr65.-****271.-****70.-**292.-
Gemäss diesen Tagestarifen wird die Jahrespauschale resp. die Monatsbeiträge errechnet.
Rechenbeispiel: Das Kind kommt Montags und Dienstags 100 % und Freitags 70 %
2 x 130.- + 1 x 91.- = **351.-**pro Woche
351.- x 50 = **17'550.-**pro Jahr = Jahrespauschale
17'550.- : 12 = **1'462.50.-**pro Monat = zu bezahlender Monatsbeitrag
**Der Monatsbeitrag ist auch bei Abwesenheit des Kindes, insbesondere auch bei Krankheit, Unfall, Ferien, sowie für die Fest- und Feiertage zu bezahlen.
Die Betriebsferien im Sommer sind im Monatsbeitrag eingerechnet (50 anstelle von 52 Kalenderwochen pro Jahr).
Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Zeiten betreut wird, werden Fr. 15.- pro Stunde berechnet bzw. bei ganzen Tagen die obigen Einzeltarife in Rechnung gestellt.
Wenn Geschwister unsere Betriebe besuchen, erhält das zweite und jedes weitere Kind 10% Reduktion auf die Tagestaxe.**
**Englisch lernen? Einfach und spielerisch in unserem English Club
Regelmässig bieten wir Englischkurse für die Kinder an, welche liebevoll und kompetent von einer Mitarbeiterin vorbereitet und durchgeführt wird. Der Unterricht macht Spass und ist erfolgreich. Alles basiert auf dem Muttersprachenprinzip. Die Kinder lernen, wie auch die Muttersprache, durch wiederholtes Hören und positive Bestärkung. Spielend lernen sie den richtigen Akzent, die Grammatik und das Vokabular. Spiele, Verse, Lieder, Bewegungssequenzen und direkter Unterricht wechseln sich harmonisch ab. Der Unterricht findet einmal pro Woche statt und dauert 60 Minuten. Je nach Bedarf werden Kurse für Anfänger und/oder für Fortgeschrittene angeboten. Der Englischkurs kann semesterweise gebucht werden und findet üblicherweise innerhalb eines Semesters (ausserhalb der Schulferien) statt.
Mindestalter: 1 ½ Jahre
Kosten: 400.- / Semester
Die Platzzahl ist beschränkt.**
o1. Standort und Infrastruktur
Die Kinderkrippe Bienehuus befindet sich an der Seestrasse 134 und 134a in Küsnacht.
Grosszügige Räumlichkeiten und ein grosser Eingangsbereich laden zum Spielen und Verweilen ein. Die Gruppenräume bieten die besten Voraussetzungen für Gruppenarbeiten (singen, spielen, Geschichten erzählen etc.), freies Spiel, Werkatelier (malen, basteln, kneten etc.), Rhythmikraum (Bewegung und Musik), sowie genügend Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten. Die Krippe verfügt über einen direkten Zugang zum Krippengarten, welcher zum Spielen einlädt. Es stehen diverse Aussenspielgeräte, viel Platz zum Spielen, Springen und Toben und verschiedenste Naturmaterialien wie Sand, Wasser, Holz und Steine zur Verfügung. Zum Bringen und Holen der Kinder müssen die Parkplätze an der Unteren Dorfstrasse und die Fussgängerunterführung benutzt werden.
Vom Bahnhof Küsnacht ist die Krippe in 3 Gehminuten auf einem kinderwagengängigen Weg erreichbar. Die zentrale Lage ermöglicht uns, in kurzer Zeit See und Wald (Tobel) zu erreichen.
o2. Auftrag
Die private Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist ein pädagogisches, familienergänzendes Tagesbetreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter. Wir verstehen uns als lernende Organisation und streben eine kontinuierliche Entwicklung unserer Einrichtung an. Im Zentrum unserer Arbeit stehen folgende Schwerpunkte:
Sozial-pädagogischer Auftrag
Erziehung bezieht sich auf die gezielte Vermittlung von sozialen Werten und Normen, vor allem im Bereich der zwischenmenschlichen Umgangsformen.
Der Bildungsauftrag der Krippe bezieht sich auf die persönlichkeitsbildenden Aspekte des Umgangs mit Kindern, die in der alltäglichen Lebenswelt nicht einfach vorhanden oder gegeben sind. Beispielsweise im Bereich der Einführung in die Kultur, der Kreativität oder Sprachbildung ist gezielte Anregung und Förderung anzustreben.
Der gemeinschaftliche und integrative Auftrag ergibt sich aus der vielfältigen Zusammensetzung des Krippenklientels. Durch Streben nach sozialer, kultureller und altersmässiger Durchmischung entstehen in Krippen ideale Orte, in denen soziales Lernen stattfindet und die Möglichkeiten bieten, zur Entwicklung von Gemeinschaftssinn und Integration.
Gesellschaftlicher Auftrag
Der Rollenwandel in der Gesellschaft bedeutet für Krippen, den Prozess der Emanzipation mit zu unterstützen, da sie im Stande sind durch das Anbieten von Betreuungsplätzen diesem Interesse zu entsprechen und dadurch Haus- und Erziehungsarbeit aufgewertet werden.
Der präventive Auftrag bezieht sich auf die Verhinderung von Problemen. Einerseits durch Früherkennung auffälligen Verhaltens von Kindern, andererseits durch Begleitung von Eltern in schwierigen Erziehungsstadien. In beiden Fällen werden Eltern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt beraten, unterstützt und wenn nötig an Beratungsstellen weitervermittelt.
o3. Zielgruppe
Die Krippe verfügt insgesamt über 22 Plätze in zwei Familiengruppen (altersgemischte Gruppen), welche tageweise gebucht werden können. Die Kinder werden ab acht Wochen bis zum Kindergarteneintritt in der Krippe aufgenommen.
o4. Sozial-pädagogische Haltung
In unserer Krippe stehen die Kinder im Mittelpunkt. Wir betrachten und respektieren sie als eigenständige Persönlichkeiten. Es ist für das Kind wichtig, gute und tragende Beziehungen zu den ErzieherInnen aufzubauen, damit es genügend Vertrauen entwickeln kann, um seine Bedürfnisse zu äussern und diesen nachzugehen. Die Kinder sollen sich wohl und akzeptiert fühlen, deshalb nehmen wir ihre Bedürfnisse wahr und achten feinfühlig darauf.
Ein weiterer wichtiger Aspekt für die soziale Entwicklung im Kleinkindalter ist der regelmässige Kontakt zu anderen Kindern. Auch die Kleinsten suchen und benötigen andere Kinder. Sie regen sich gegenseitig an und lernen viel voneinander. Damit das Kind "soziales Lernen" üben kann, sind seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechend angepasste Regeln und Aktivitäten wichtig. Durch die Auseinandersetzung mit Grenzen innerhalb der Gruppe, durch die Erfahrung, von Anderen akzeptiert und toleriert zu werden und durch das Vorbild der ErzieherInnen kann das Kind positive Modelle für sein soziales Verhalten übernehmen. Sie lernen Konfliktsituationen auszuhalten, eigene Gefühle zu zeigen, lernen zu streiten und Lösungsvorschläge zu machen, d. h. Kompromisse einzugehen.
Kinder brauchen während des Tages Bewegungsmöglichkeiten, um ihre körperlichen Kräfte und Grenzen erfahren und messen zu können. Dazu bieten wir in der Krippe Möglichkeiten mit vielseitigem und veränderbarem Material an. Bei der Auswahl und Aufbewahrung dieser berücksichtigen wir, dass deren Verwendung von den Kindern auch teilweise ohne unsere Hilfe erfolgen kann. Die Kinder sollen sich nach Möglichkeit oft im Freien aufhalten können und dort ihren Aktivitäten nachgehen. Das in der Natur auffindbare Material regt zu kreativem Spiel an. Ein bewusster Umgang mit Natur und Tier ist uns wichtig. Dazu nützen wir Spielplätze, das Naturschutzgebiet, den Wald und Ausflüge in die Umgebung.
Kinder benötigen Rückzugsmöglichkeiten, um ihren individuellen Bedürfnissen nachgehen zu können. Wir bieten den Kindern die Benutzung aller Zimmer der Krippe an. Das freie Spiel nimmt auch in diesem Bereich einen wichtigen Platz ein. Mit einer grossen Auswahl an Spielangeboten wird dem Kind die Möglichkeit gegeben, sich kognitiv zu fördern und Erfahrungen zu sammeln.
Die Gesundheitsförderung ist ein zentrales Anliegen, deshalb achten wir auf ausgewogene Ernährung, sowie dem Alter und der Entwicklung des Kindes entsprechende Förderung und Pflege. Pflegesituationen werden von den Kindern ganzheitlich erlebt, damit sie ein gesundes Körpergefühl entwickeln können. Bei den Mahlzeiten legen wir Wert auf eine entspannte und lockere Atmosphäre und fördern damit das lustvolle soziale Zusammensein.
Kinder, die sich in Schwierigkeiten befinden, können ihre Persönlichkeit nur dann optimal entfalten, wenn die Bezugspersonen die Schwierigkeiten frühzeitig erkennen, benennen und dem Kind die nötige Unterstützung geben.
Im Krippenalltag suchen wir gezielt Wege oder treffen Massnahmen, die dem Kind als Hilfe zur Bewältigung seiner Schwierigkeiten dienen. In diesen Situationen sind Gespräche mit den Eltern von besonderer Wichtigkeit. Wir legen aber auch im Alltag Wert auf das Gespräch und den Austausch mit den Eltern.
Es ist uns wichtig, die Kinder zur Selbständigkeit hin zu erziehen, indem wir die Gelegenheiten des Alltags nützen, damit sie dies üben können. Wir sind überzeugt, dass selbständige Kinder ein gesundes Selbstvertrauen / Selbstwertgefühl entwickeln können und daher weniger suchtgefährdet sind und positiver im Leben stehen.
Zusammenfassend ist das Ziel der Betreuung in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht eine altersgerechte Förderung der ganzheitlichen Entwicklung, welche durch Erziehung, Bildung und Betreuung erreicht wird. Die Betreuungspersonen sorgen für das körperliche, soziale, emotionale und intellektuelle Wohlbefinden des Kindes und fördern die sprachlichen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten.
o5. Pädagogische Mittel
• strukturierter Tagesablauf
• Gruppenregeln
• zielorientiertes Arbeiten
• Einzel- und Gruppenbeschäftigung mit Erlebnis- und Bewegungsaktivitäten
• Spiel- und Bewegungsraum erweitern durch das Angebot von verschiedenen Materialien und Spielen
• Rhythmik, Tanzen und Musik
• positive Bestärkung
• eigene Erfahrungen machen lassen
• Sprachentwicklung und Sprachförderung
• altersgemässe Körper- und Sexualerziehung
• positive wie negative Gefühle erleben, ausdrücken und annehmen können
• "streiten" lernen und gemeinsam Lösungen suchen
• Einbezug von Natur und Tieren
• Verkehrserziehung
• Rituale
• Feste feiern
• Kinderbesprechungen
• Elterngespräche
• Elternveranstaltungen
• Teambesprechungen
o6. Richtlinien / Aufsicht
Die Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht richtet sich nach den Vorgaben und Richtlinien vom Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) und ist deren Mitglied. Der Betrieb wird regelmässig von der Vormundschaftsbehörde und vom Lebensmittelinspektoriat geprüft. Die Aufsicht obliegt der Chinderhuus Küsnacht GmbH gemäss den Richtlinien der Vormundschaftsbehörde.
o7. Trägerschaft
Die Trägerschaft der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist die Chinderhuus Küsnacht GmbH.
o8. Betreuung / Betreuungsteam
Miteinander spielen, lachen, malen, singen, tanzen, streiten oder basteln, all das (und noch viel mehr) ist möglich in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht. In verschiedenen Gruppen geben wir den Kindern Raum für neue Kontakte und Erfahrungen. Im Zentrum unserer pädagogischen Arbeit steht das Kind. Wir nehmen es ernst, begleiten und unterstützen es auf seinem individuellen Weg. Unsere Betreuer und Betreuerinnen schaffen für die Kinder eine liebevolle Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens, in der sie ihre Persönlichkeit entfalten und weiterentwickeln können.
Im Betreuungsteam sind pädagogisch geschulte Personen, Lernende und junge Praktikanten. Somit gibt es eine gute Durchmischung von Fachwissen, Jugendlichkeit, Konstanz und Erneuerung. Die Koordination und Leitung wird von der Geschäftsführung übernommen. Wir fördern die Weiterbildung unserer Mitarbeiter im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten.
o9. Öffnungszeiten / Ferien, Fest- und Feiertage
Die Öffnungszeiten der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht sind:
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 19.00 Uhr
Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Im Sommer bleibt die Krippe während zwei Wochen geschlossen (Wochen 31 und 32), ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an den folgenden Fest- und Feiertagen:
Karfreitag, Ostermontag, Sechseläuten- Montag, 1. Mai, Auffahrt (Do und Fr), Pfingstmontag, 1. August, Knabenschiessen-Montag.
Die notwendige Betreuungszeit pro Kind wird mit den Eltern einzeln besprochen und sollte pro Tag nicht mehr als 9 Stunden betragen. Um dem Kind eine gewisse Konstanz in der Gruppe und im Betreuungsverhältnis zu bieten, empfehlen wir eine Mindestanwesenheit von 2 Tagen pro Woche.
1o. Tagesablauf / Mahlzeiten
Die Kinder werden bis spätestens 9 Uhr in die Krippe gebracht. Nach dem Znüni werden die Kinder in Gruppen betreut. Nach dem Mittagessen gibt es eine Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen.
Wir achten auf eine altersgerechte, gesunde Ernährung und die Mahlzeiten werden täglich frisch zubereitet. Die Kinder erhalten zudem einen z'Nüni und einen z'Vieri.
Wir bitten die Eltern, den Kindern keine Esswaren mitzugeben, ebenso keine Schleckwaren wie Kaugummi, Bonbons, Schokolade etc.
Die Kinder werden ohne Zwang und Strafe betreut. Freude am Essen ist wichtig, dass die Kinder alles essen, ist weniger wichtig. Wenn die Kinder müde sind, dürfen sie schlafen, ein Muss zum Schlafen besteht jedoch nicht. Körperpflege, Händewaschen und Zähneputzen sollen nicht zur Prozedur werden, sondern zu einem positiven Erlebnis.
11. Aufnahmekriterien / Aufnahmeverfahren
Die Betreuungsplätze stehen interessierten Eltern zur Verfügung, welche einen Besuch vereinbaren und/oder ein Anmeldeformular anfordern können. Diese Anmeldung ist für beide Seiten unverbindlich. Bei grosser Nachfrage führen wir eine Warteliste.
Sobald ein Platz in absehbarer Zeit frei wird, setzen wir uns mit den Eltern in Verbindung. Wenn das Kind aufgenommen werden kann, wird dies zwischen den Eltern und der Geschäftsleitung schriftlich festgehalten.
12. Finanzierung / Elternbeiträge
Bei Vertragsabschluss ist ein Depot über den Betrag eines Monatsbeitrages zu bezahlen. Dieses wird beim rechtzeitig, schriftlich gekündigten Austritt des Kindes unverzinst zurückerstattet, verfällt aber bei einem sonstigen Austritt. Die Kosten der Betreuungsplätze sind im Elternbeitragsreglement geregelt und werden unter Berücksichtigung der Belegungstage berechnet. Die monatliche Abrechnung wird den Eltern mit Einzahlungsschein zugestellt. Benötigen die Eltern keine monatliche Rechnung mehr, kann dies in der Geschäftsstelle gemeldet werden.
Die Monatsbeiträge sind im Voraus zahlbar, bis spätestens den 28. eines Monats. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Platz anderweitig vergeben werden.
Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Tagen in die Krippe kommt, werden die üblichen Tagesansätze oder (bei zusätzlichen Einzelstunden) Fr. 15.- pro Stunde berechnet.
13. Eintritt / Eingewöhungsphase
Nach Vertragsabschluss werden Abmachungen bezüglich Eintrittsdatum, Eingewöhnungszeit, Kosten etc. getroffen.
Um den Eintritt und die erste Zeit in der Krippe zu erleichtern, begleiten die Eltern bzw. ein Elternteil ihr Kind teilweise durch den Tagesablauf in der Krippe. Die Eingewöhnung beginnt langsam, mit ein paar Stunden, und steigert sich angepasst. Dauer und Form der Eingewöhnungsphase können sich nach der Situation des Kindes verändern. Die Krippenleitung entscheidet über die Länge der Eingewöhnungszeit. Zu Beginn der Eingewöhnung findet ein Aufnahmegespräch statt.
Zwischen den Eltern und den ErzieherInnen findet täglich ein kurzer Austausch über das Befinden des Kindes statt.
14. Kleider
Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, strapazierfähige Kleider anziehen, welche sie auch beim Spielen, beim Basteln und im Freien tragen können. Eigene Ersatzkleider, je nach Jahreszeit (inkl. Kappen, Handschuhe, Badehose etc.), sollen stets in der Krippe zur Verfügung stehen. Ebenso sollen auch Unterwäsche, Hausschuhe, Gummistiefel, Regenjacke und Regenhosen in der Krippe deponiert werden. Alle Kleider, Schuhe, Jacken etc. bitte mit dem Namen des Kindes anschreiben. Die schmutzigen Kleider geben wir den Eltern zum Waschen mit nach Hause.
15. Persönliche Spielsachen
Für das Kind ist es schön, wenn es sein Lieblingsspielzeug, Kuscheltier oder Nuggi mitnehmen darf. Wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass wir keine Verantwortung übernehmen können, wenn etwas kaputt oder verloren geht. Also lassen Sie kostbare Sachen lieber zu Hause, ebenfalls Waffen und Kriegsspielsachen.
16. Krankheit / Abwesenheit der Kinder
Um eine für das Kind und die Betreuerinnen wichtige, feste Gruppenzusammensetzung zu ermöglichen, gelten verbindliche Präsenzzeiten der Kinder. Diese werden beim Krippeneintritt nach den Bedürfnissen der Eltern und der Kapazität der Krippe festgelegt.
Absenzen können grundsätzlich nicht kompensiert werden. Absenzen sind dem Betreuungsteam aus organisatorischen Gründen bis spätestens 9 Uhr zu melden. Über die Ferienabwesenheit ist das Team so früh wie möglich (mind. 2 Wochen vorher) zu informieren. Kranke Kinder dürfen grundsätzlich nicht in die Krippe gebracht werden. Wird ein Kind tagsüber in der Krippe krank, werden die Eltern benachrichtigt, um das Kind abzuholen. Für Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Notfällen wenden wir uns an einen Arzt oder an die Notfallstation eines Spitals und informieren gleichzeitig die Eltern. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Lasten der Eltern.
17. Krankenkasse / Haftpflichtversicherung
Das Kind muss bei einer Krankenkasse für Krankheit und Unfall versichert sein. In der Krippe ist das Kind nicht gegen Unfall versichert.
Wir empfehlen den Eltern eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
18. Sicherheit
Für die Sicherheit der Kinder werden wo nötig Massnahmen getroffen wie: Kindersicherungen, g
Kinderkrippe Bienehuus
Zürichstrasse 145 8700 Küsnacht ZH
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