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Die Kinderkrippe Bienehuus in Rathausen wurde im September 2010 eröffnet.
**Die schönste Kinderkrippe der Zentralschweiz liegt unmittelbar neben der Reuss in wenigen Minuten von der Seetalstrasse her erreichbar. Unser absolut freistehendes Einfamilienhaus bietet alles, was man sich für eine modernste Kinderkrippe wünscht. Es steht über 200 m2 Platz zur Verfügung, neben den Gruppenräumen mit Ausblick steht unter anderem ein eigener, grosszügiger Rhythmikraum, eine Werkstatt zur Verfügung. Der Zugang zum Wald, zum Streichelzoo und Bauernhof der SSBL und sehr viel Grünfläche stehen in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.Die Kinderkrippe ist in wenigen Autominuten von Emmen und Luzern erreichbar.
In der Krippe können die Betreuungsgutscheine von Emmen, Ebikon und Luzern eingelöst werden.**
**Die CKW AG (und ihre Konzerngesellschaften) verbilligt den Tagesansatz für ihre Mitarbeiter.
Bei einem Stellenwechsel bleibt der Krippenplatz erhalten, es wird automatisch der Vollkostenbeitrag verrechnet.
Falls Sie Betreuungsgutscheine der Stadt Emmen, Luzern und der Gemeinde Ebikon oder Horw in Anspruch nehmen möchten, nehmen Sie bitte unter der Nummer 041 208 81 90 Kontakt auf.
www.stadtluzern.ch
Bei Vertragsabschluss erklären sich die Eltern mit den folgenden Krippentarifen einverstanden.
Bei uns bezahlen Sie die Vollkosten von CHF 100.- pro Tag, alles inkl.**
Unsere Tarife
INFOZEITENTAGESSATZ****MONTASSATZ
**Ganztagesbetreuung (1 Tag 100%)Ganztagesbetreuung100.-**475.-
**Halbtagesbetreuung mit Mittagessen (1 Tag 70%)bis 13.30 Uhr oder ab 11.15 Uhr70.-**298.-
**Halbtagesbetreuung ohne Mittagessen (1 Tag 50%)bis 11.15 Uhr oder ab 13.30 Uhr50.-**213.-
Gemäss diesen Tagestarifen wird die Jahrespauschale resp. die Monatsbeiträge errechnet.
Rechenbeispiel: Das Kind kommt Montags und Dienstags 100 % und Freitags 70 %
2 x 100.- + 1 x 70.- = **270.-**pro Woche
270.- x 51 = **13'770.-**pro Jahr = Jahrespauschale
13'770.- : 12 = 1'147.50****pro Monat = zu bezahlender Monatsbeitrag
**Der Monatsbeitrag ist auch bei Abwesenheit des Kindes, insbesondere auch bei Krankheit, Unfall, Ferien, sowie für die Fest- und Feiertage zu bezahlen.
Die Betriebsferien zwischen Weihnachten/Neujahr sind im Monatsbeitrag eingerechnet (51 anstelle von 52 Kalenderwochen pro Jahr).
Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Zeiten betreut wird, werden Fr. 15.- pro Stunde berechnet bzw. bei die obigen Einzeltarife in Rechnung gestellt.
Wenn Geschwister unsere Betriebe besuchen, erhält das zweite und jedes weitere Kind 10% Reduktion auf die Tagestaxe.**
**Rhythmik
"Das ganze Leben bedarf des Rhythmus". (Plato)
Rhythmik lässt sich mit der Erklärung "Erziehung durch Bewegung und Musik" zwar nicht erschöpfend, jedoch verständlich definieren. Die Kinder setzen sich mit Musik auseinander, machen und erleben Musik. Sie spüren die Rhythmen, nehmen sie auf und setzen sie in Bewegung um. In der Gemeinschaft werden Kreis- und Bewegungsspiele gemacht, es wird gesungen, getanzt und noch vieles mehr. Den Kindern stehen eine ganze Palette an Musik- und Rhythmusinstrumenten, Tüchern, Bällen, Fallschirmen, Reifen und speziellen Rhythmikmaterialien zur Verfügung.**
**In den Rhythmik-Sequenzen werden folgende Bereiche spielerisch gefördert und erweitert:
Motorik:
Beziehung zum eigenen Körper, Grob- und Feinmotorik, Koordination, Unabhängigkeit, Reaktion und Ausdauer, gestalterische Fähigkeiten.
Emotionaler Bereich:
Erlebnisfähigkeit und gefühlsmässige Anteilnahme, darunter fällt ebenso die Sensibilität für Stimmungen und Situationen, wie auch die Fähigkeit zu spontanem, fantasievollem Ausdruck.
Kognitiver Bereich (Denken):
Schulung des Denkvermögens, Fähigkeit zur Abstraktion und verbalem Ausdruck. Die differenzierte Wahrnehmung mit allen Sinnen und die Konzentration, sowie das Gedächtnis werden angesprochen.
Sozialer Bereich:
Gefördert werden die Entwicklung des gesunden Selbstwertgefühls, die Selbständigkeit, die Fähigkeit zu verlieren während der Spielsequenz und das Sich-Verständlich-Machen. Das Gemeinschaftsgefühl baut sich aus (Vertrauen, Verantwortung, Toleranz, Solidarität, Kooperations- und Hilfsbereitschaft).**
o1. Standort und Infrastruktur
Die Kinderkrippe Bienehuus CKW befindet sich im Chlosterhof 2 in 6032 Emmen-Rathausen. Ein freistehendes, kindgerecht umgebautes Einfamilienhaus mit Gruppen- und Fachbereichsräumen laden zum Spielen und Verweilen ein. Als spezielles Highlight befindet sich im Herzen der Krippe ein gemütliches und einladendes Kinderrestaurant. Das Haus steht mitten in grüner, unverbaubarer Natur.
Mit einer Fläche von über 240m2 bietet die Krippe die besten Voraussetzungen für Gruppenarbeiten (Aktivitäten, singen, spielen, Geschichten erzählen etc.), Werkatelier (malen, basteln, kneten etc.), Rhythmikraum (turnen, toben, balancieren, musizieren etc.) freies Spiel, sowie genügend Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten.
Das Haus ist eingebettet im grosszügigen Krippengarten, welcher zum Spielen einlädt. Es stehen diverse Aussenspielgeräte, viel Platz zum Spielen, Springen und Toben und verschiedenste Naturmaterialien, wie Sand, Wasser, Holz und Steine zur Verfügung. In wenigen Minuten erreichen wir den Wald, welcher zum Spazieren, Geniessen, Staunen und Erleben einlädt. Ebenfalls nur einige Gehminuten entfernt befindet sich die Stiftung für Schwerbehinderte Luzern (SSBL), welches einen Streichelzoo, einen Bauernhof, sowie Therapiepferde beheimatet.
o2. Auftrag
Die private Kinderkrippe Bienehuus CKW ist ein pädagogisches, familienergänzendes Tagesbetreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter. Wir verstehen uns als lernende Organisation und streben eine kontinuierliche Entwicklung unserer Einrichtung an.
o3. Zielgruppe
Die Krippe verfügt insgesamt über 24 Plätze in zwei Familiengruppen, welche tageweise gebucht werden können. Die Kinder werden ab acht Wochen bis zum Kindergarteneintritt in der Krippe aufgenommen.
o4. Richtlinien / Aufsicht
Die Kinderkrippe Bienehuus CKW richtet sich nach den Vorgaben und Richtlinien vom Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) und ist deren Mitglied. Der Betrieb wird regelmässig von der Vormundschaftsbehörde und vom Lebensmittelinspektoriat geprüft. Die Aufsicht obliegt der Chinderhuus Rathausen GmbH gemäss den Richtlinien der Vormundschaftsbehörde.
o5. Trägerschaft
Die Trägerschaft der Kinderkrippe Bienehuus CKW ist die Chinderhuus Rathausen GmbH.
o6. Betreuung / Betreuungsteam
Miteinander spielen, lachen, malen, singen, tanzen, streiten oder basteln, all das (und noch viel mehr) ist möglich in der Kinderkrippe Bienehuus CKW. In verschiedenen Gruppen geben wir den Kindern Raum für neue Kontakte und Erfahrungen. Im Zentrum unserer pädagogischen Arbeit steht das Kind. Wir nehmen es ernst, begleiten und unterstützen es auf seinem individuellen Weg. Unsere Betreuer und Betreuerinnen schaffen für die Kinder eine liebevolle Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens, in der sie ihre Persönlichkeit entfalten und weiterentwickeln können.
Im Betreuungsteam sind pädagogisch geschulte Personen, Lernende und junge Praktikanten. Somit gibt es eine gute Durchmischung von Fachwissen, Jugendlichkeit, Konstanz und Erneuerung. Die Koordination und Leitung wird von der Geschäftsleitung übernommen. Wir fördern die Weiterbildung unserer Mitarbeiter im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten.
o7. Öffnungszeiten / Ferien, Fest- und Feiertage
Die Öffnungszeiten der Kinderkrippe Bienehuus CKW sind:
Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Die Krippe ist zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen, sowie an den folgenden Fest- und Feiertagen:
Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt und Freitag nach Auffahrt , Pfingstmontag, Fronleichnam und Freitag nach Fronleichnam, 1. August, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Maria Empfängnis.
Die notwendige Betreuungszeit pro Kind wird mit den Eltern einzeln besprochen und sollte pro Tag nicht mehr als 9 Stunden betragen. Um dem Kind eine gewisse Konstanz in der Gruppe und im Betreuungsverhältnis zu bieten, empfehlen wir eine Mindestanwesenheit von 2 Tagen pro Woche.
o8. Tagesablauf / Mahlzeiten
Die Kinder werden bis spätestens 9 Uhr in die Krippe gebracht. Nach dem Znüni werden die Kinder in Gruppen betreut. Nach dem Mittagessen gibt es eine Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen.
Wir achten auf eine altersgerechte, gesunde Ernährung und die Mahlzeiten werden täglich frisch zubereitet. Die Kinder erhalten zudem einen z'Nüni und einen z'Vieri.
Wir bitten die Eltern, den Kindern keine Esswaren mitzugeben, ebenso keine Schleckwaren wie Kaugummi, Bonbons, Schokolade etc.
Die Kinder werden ohne Zwang und Strafe betreut. Freude am Essen ist wichtig, dass die Kinder alles essen, ist weniger wichtig. Wenn die Kinder müde sind, dürfen sie schlafen, ein Muss zum Schlafen besteht jedoch nicht. Körperpflege, Händewaschen und Zähneputzen sollen nicht zur Prozedur werden, sondern zu einem positiven Erlebnis.
09. Aufnahmekriterien / Aufnahmeverfahren
Die Betreuungsplätze stehen interessierten Eltern zur Verfügung, welche einen Besuch vereinbaren und/oder ein Anmeldeformular anfordern können. Diese Anmeldung ist für beide Seiten unverbindlich. Bei grosser Nachfrage führen wir eine Warteliste.
Sobald ein Platz in absehbarer Zeit frei wird, setzen wir uns mit den Eltern in Verbindung. Wenn das Kind aufgenommen werden kann, wird dies zwischen den Eltern und der Geschäftsleitung schriftlich festgehalten.
1o. Finanzierung / Elternbeiträge
Bei Vertragsabschluss ist ein Depot über den Betrag eines Monatsbeitrages zu bezahlen. Dieses wird beim rechtzeitig, schriftlich gekündigten Austritt des Kindes unverzinst zurückerstattet, verfällt aber bei einem sonstigen Austritt. Die Kosten der Betreuungsplätze sind im Elternbeitragsreglement geregelt und werden unter Berücksichtigung der Belegungstage berechnet. Die monatliche Abrechnung wird den Eltern mit Einzahlungsschein zugestellt. Benötigen die Eltern keine monatliche Rechnung mehr, kann dies in der Geschäftsstelle gemeldet werden.
Die Monatsbeiträge sind im Voraus zahlbar, bis spätestens den 28. eines Monats. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Platz anderweitig vergeben werden.
Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Tagen in die Krippe kommt, werden die üblichen Tagesansätze oder (bei zusätzlichen Einzelstunden) Fr. 15.- pro Stunde berechnet.
11. Eintritt / Eingewöhungsphase
Nach Vertragsabschluss werden Abmachungen bezüglich Eintrittsdatum, Eingewöhnungszeit, Kosten etc. getroffen.
Um den Eintritt und die erste Zeit in der Krippe zu erleichtern, begleiten die Eltern bzw. ein Elternteil ihr Kind teilweise durch den Tagesablauf in der Krippe. Die Eingewöhnung beginnt langsam, mit ein paar Stunden, und steigert sich angepasst. Dauer und Form der Eingewöhnungsphase können sich nach der Situation des Kindes verändern. Die Krippenleitung entscheidet über die Länge der Eingewöhnungszeit. Zu Beginn der Eingewöhnung findet ein Aufnahmegespräch statt.
Zwischen den Eltern und den ErzieherInnen findet täglich ein kurzer Austausch über das Befinden des Kindes statt.
12. Kleider
Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, strapazierfähige Kleider anziehen, welche sie auch beim Spielen, beim Basteln und im Freien tragen können. Eigene Ersatzkleider, je nach Jahreszeit (inkl. Kappen, Handschuhe, Badehose etc.), sollen stets in der Krippe zur Verfügung stehen. Ebenso sollen auch Unterwäsche, Hausschuhe, Gummistiefel, Regenjacke und Regenhosen in der Krippe deponiert werden. Alle Kleider, Schuhe, Jacken etc. bitte mit dem Namen des Kindes anschreiben. Die schmutzigen Kleider geben wir den Eltern zum Waschen mit nach Hause.
13. Persönliche Spielsachen
Für das Kind ist es schön, wenn es sein Lieblingsspielzeug, Kuscheltier oder Nuggi mitnehmen darf. Wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass wir keine Verantwortung übernehmen können, wenn etwas kaputt oder verloren geht. Also lassen Sie kostbare Sachen lieber zu Hause, ebenfalls Waffen und Kriegsspielsachen.
14. Krankheit / Abwesenheit der Kinder
Um eine für das Kind und die Betreuerinnen wichtige, feste Gruppenzusammensetzung zu ermöglichen, gelten verbindliche Präsenzzeiten der Kinder. Diese werden beim Krippeneintritt nach den Bedürfnissen der Eltern und der Kapazität der Krippe festgelegt.
Absenzen können grundsätzlich nicht kompensiert werden. Absenzen sind dem Betreuungsteam aus organisatorischen Gründen bis spätestens 9 Uhr zu melden. Über die Ferienabwesenheit ist das Team so früh wie möglich (mind. 2 Wochen vorher) zu informieren. Kranke Kinder dürfen grundsätzlich nicht in die Krippe gebracht werden. Wird ein Kind tagsüber in der Krippe krank, werden die Eltern benachrichtigt, um das Kind abzuholen. Für Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Notfällen wenden wir uns an einen Arzt oder an die Notfallstation eines Spitals und informieren gleichzeitig die Eltern. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Lasten der Eltern.
15. Krankenkasse / Haftpflichtversicherung
Das Kind muss bei einer Krankenkasse für Krankheit und Unfall versichert sein. In der Krippe ist das Kind nicht gegen Unfall versichert.
Wir empfehlen den Eltern eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
16. Sicherheit
Für die Sicherheit der Kinder werden wo nötig Massnahmen getroffen wie: Kindersicherungen, geschützte Steckdosen, Sicherheitsstreifen für die Spaziergänge etc.
Zudem streben wir einen hohen Betriebs-Hygiene-Standart an.
17. Abholen eines Kindes durch Drittpersonen / Kindertransport im Auto
Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, so muss dies der Gruppenleiterin oder der Krippenleiterin (Hausleiterin) rechtzeitig mitgeteilt werden. Ansonsten werden wir die Eltern telefonisch kontaktieren und das Kind bei Unsicherheiten bei uns behalten.
Dem Personal ist es grundsätzlich erlaubt, die Kinder in Privatautos mitzuführen. Dies wird jedoch nur in Ausnahmefällen geschehen (z. B. Arztbesuch, Tagesausflug etc.), wobei die Kinder in geprüften Kindersitzen gesichert werden.
18. Elternarbeit
Die Krippe soll dem einzelnen Kind vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Sie soll neues Umfeld, Lern- und Lebensraum sein. Diese können aber nur genutzt werden, wenn das Kind in seinen Beziehungen zu den ErzieherInnen Sicherheit und Geborgenheit erfahren kann. Damit dies möglich ist, benötigt es eine intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Krippe. Eine gute Vernetzung zwischen ErzieherInnen und Eltern streben wir durch verschiedene Angebote wie Gespräche, Elternabende, Feste und Veranstaltungen an. Die Verantwortung für die Elternarbeit liegt bei der Geschäftsführerin.
Informationsaustausch:
Der Übergang für das Kind von den Eltern zu den ErzieherInnen respektive von den ErzieherInnen zu den Eltern soll für das Kind fliessend stattfinden und dafür genügend Zeit eingeräumt werden. Es werden meist Informationen über das Befinden des Kindes oder andere Themen ausgetauscht. Es ist uns wichtig, in diesen Situationen eine möglichst entspannte Atmosphäre zu schaffen, Abschiedsrituale der Eltern aufzunehmen und zu integrieren.
Elterngespräche:
Jährlich (oder nach Bedarf) werden mit den Eltern Gespräche über den Entwicklungsstand des Kindes, die Integration in der Krippe, Besonderheiten etc. durchgeführt. Wir erarbeiten gezielt Hilfestellungen gemeinsam mit den Eltern und probieren diese im Alltag aus. Bei Bedarf unterstützen die ausgebildeten Mitarbeitenden die Eltern in Erziehungsfragen oder leiten diese an qualifizierte Fachstellen weiter. Wir streben ein Klima gegenseitiger Offenheit an, in dem es möglich ist, die Probleme anzusprechen, welche das Kind vom Elternhaus in die Krippe oder umgekehrt trägt. Wir setzen seitens der Eltern die Bereitschaft für diese Elterngespräche voraus.
Elternveranstaltungen:
Elternveranstaltungen dienen dazu, sich in ungezwungener Atmosphäre besser kennen zu lernen und ein gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. Sie sollen Raum bieten für spontane Gespräche und den Kontakt der Eltern untereinander, sowie zwischen Eltern und ErzieherInnen. Durch den Einbezug der Eltern bei Aktivitäten und themenzentrierten Veranstaltungen entsteht ein "Miteinander" zwischen Eltern, Kindern und ErzieherInnen.
19. Öffentlichkeitsarbeit
• Eine gute Vernetzung im Dorf und im Quartier ist uns wichtig. Ebenso pflegen wir berufsspezifische Kontakte zu verschiedensten Organisationen.
• Die MitarbeiterInnen besuchen krippen- und kleinkindspezifische Weiterbildungen.
• Jugendlichen bieten wir Schnupperpraktika an und geben damit Einblick in das Berufsfeld der KleinkindpädagogInnen.
• Sehr zentral ist uns die dreijährige Ausbildung von Lernenden zur Fachfrau / zum Fachmann Betreuung, welche wir ebenfalls in unserer Krippe anbieten.
2o. Besprechungsformen im Team
• Bei den täglichen Übergaben (Frühdienst / Spätdienst) werden wichtige Informationen von und für die Eltern und über das Wohlbefinden der Kinder unter den MitarbeiterInnen ausgetauscht.
• Die regelmässigen Teamsitzungen dienen dazu, pädagogische und organisatorische Fragen zu besprechen und einen guten Informationsfluss zu gewährleisten. Gemeinsam werden pädagogische, organisatorische, personelle etc. Zielsetzungen für die Krippe erarbeitet und umgesetzt.
• Lernende und PraktikantInnen werden regelmässig von ausgebildeten KleinkindpädagogInnen angeleitet und unterstützt. Die Besprechungen beinhalten Alltagsfragen, das Überprüfen persönlicher Zielsetzungen, das Auswerten von spezifischen Aufgaben und pädagogischen Problemstellungen.
21. Vertragsrücktritt
Wird zwischen Vertragsabschluss und Eintritt vom Vertrag zurückgetreten, ist eine einmalige Unkostenpauschale in der Höhe einer Monatspauschale gemäss Vertrag geschuldet. Als Eintrittsdatum gilt der erste reguläre Betreuungstag nach der Eingewöhnung.
22. Kündigung / Austritt
Die Kündigung des Krippenplatzes erfolgt nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf Ende des Monats. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die in den Kindergarten eintreten. Diese Betreuungsplätze können auch auf das Ende der Sommerferien der Schule Rathausen gekündigt werden. Bei einer Kündigung im gegenseitigen Einverständnis (zum Wohl des Kindes) während de
Kinderkrippe Bienehuus Emmen/Rathausen
Chlosterhof 2 6032 Emmen
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